Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare
1. Anmeldung
Die Vergabe der Seminarplätze erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung / Rechnung über die Seminargebühr. Mit unserer Bestätigung wird Ihre Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung. In der Seminargebühr enthalten sind Teilnehmerunterlagen, Tagungsgetränke sowie Pausenverpflegung und Mittagessen. Nicht im Preis enthalten sind Unterkunft, Kosten für die An- und Abreise sowie Speisen und Getränke außerhalb der Seminar-Zeiten und alkoholische Getränke jeglicher Art.
2. Absagen
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers kurz vor Beginn des Seminars ist es für uns in der Regel nicht mehr möglich, den Platz anderweitig zu vergeben. Deshalb gelten für unsere offenen Seminare folgende Reglungen, um ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen unseren Kunden und uns zu unterstützen und das finanzielle Risiko in fairer Weise zu teilen.
2.1 Absage durch Teilnehmer
Eine Absage ist bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen in den aufgeführten Zeiträumen werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
• 44 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Seminargebühr
• 29 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der Seminargebühr
• 19 bis 05 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Seminargebühr
• 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Seminargebühr
Die Absage bedarf der Schriftform. Erhalten wir keine schriftliche Absage und erscheinen Sie nicht zum Seminar, werden 100% der Seminargebühr berechnet. Gleiches gilt bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme auf eigenen Wunsch oder bei nur zeitweiser (z.B. durch verspätetes Eintreffen) Teilnahme am Seminar.
2.2 Absage durch Veranstalter
Kann ein Veranstaltungstermin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch uns oder durch die von uns eingesetzten Personen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, den Termin abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten. Kommt kein Ersatztermin zustande / im Falle einer Absage des Seminars werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche, wie Schadenersatz, bestehen nicht für den / die Teilnehmer.
3. Copyright und Urheberrechte
Alle im Seminar eingesetzten Plakate, Übungs-Materialien, Vortragsinhalte und Teilnehmerunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Funk und Fernsehen, fotomechanische Wiedergabe, Tonträger jeder Art, Nachdruck, Übersetzung oder Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art, auch auszugsweise, sind vorbehalten und ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Meyer Managemententwicklung untersagt. Wir weisen darauf hin, dass einige der eingesetzten Produkte, Verfahren und Markennamen zum Teil den Schutzrechten Dritter unterliegen.
4. Allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmer nimmt freiwellig und eigenverantwortlich teil. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen inner- und außerhalb der Gruppe und kann aus evtl. Folgen keinerlei Ansprüche ableiten.
Die Veranstaltungen / Seminare sind kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlungen. Wenn ein Teilnehmer sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet, sollte dies im Vorfeld des Termins mit dem Therapeuten und, so denn eine Entscheidung für die Teilnahme getroffen wird, mit uns und/oder dem Trainer / Moderator / Coach besprochen werden.
Um die Qualität und Zielerreichung im Rahmen der Seminare für alle Teilnehmer inhaltlich und methodisch gewährleisten zu können und um mögliche Störfaktoren zu vermeiden, ist die durchgängige Anwesenheit aller Teilnehmer eine wesentliche Voraussetzung.
5. Vertraulichkeit
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich im Bezug auf Informationen über andere Teilnehmer absolute Verschwiegenheit zu bewahren und die Inhalte absolut vertraulich zu behandeln.
6. Schriftformerfordernis
Änderungen bedürfen der erneuten Absprache und Vereinbarung in Schriftform. Dies gilt auch für einen möglichen Verzicht auf diese Schriftformklausel.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung gemeinsam durch eine solche ersetzen, die der wirtschaftlichen Ziel- und Zwecksetzung des Vertrages am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke.
MEYER MANAGEMENTENTWICKLUNG
Die Veränderungsprozess-Manufaktur
Eckweg 27
D – 46485 Wesel
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